Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, auf die der Verkäufer keinen Einfluß hat, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene Militäreinberufungen entsprechenden Umfangs, Requisition, Beschlagnahme, Devisenrestriktionen, Aufstand und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, es sei denn, dieser Mangel war vom Verkäufer vorherzusehen, allgemeine Warenknapp¬heit, sowie von seiten der Vorlieferer Män¬gel an den Lieferungen oder Lie¬ferungs-verzug, der auf einen der in diesem Absatz genannten Um¬stän¬de zurückzu¬führen ist. Umstände wie die erwähnten, die vor dem Abschluß des Vertrags vorlagen, haben nur dann Haftungsbefreiung zur Folge, wenn ihr Einfluß auf die Erfüllung des Vertrags zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Verkäufer nicht vorherzusehen war.
Es obliegt dem Verkäufer, falls er sich auf einen in diesem Paragraphen genannten Haftungs-befreiungsgrund berufen will, den Käufer unverzüglich von diesem Grund schriftlich zu benachrichtigen.
Unbeschadet der Bestimmungen der vorliegenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen im übrigen kann jede der Vertragsparteien durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei vom Vertrag zurücktreten, falls ein in diesem Paragraphen genannter Umstand die Vertragserfül¬lung für mehr als sechs Monate verhindert.